Tagfahrlicht-Obligatorium ab 01.04.2022
Ab 1. April 2022 gilt eine Tagfahrlicht-Pflicht für alle E-Bikes.
Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-Mountain-Bikes und E-Rennvelos.
Als Tagfahrlicht kann die bestehende Beleuchtung eingeschaltet werden; es muss kein spezielles bzw. separates Tagfahrlicht angebracht werden.
Beim Tag-Fahrlicht werden Aufstecklampen akzeptiert. (Können als Diebstahlschutz oder zum nachladen entfernt werden)
Das Tag-Fahrlicht darf nicht blinken oder andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer blenden und sollte auf 100m sichtbar sein. Die Lichtstärke wird nicht vorgeschrieben.
In unserem Online-Shop unter Beleuchtung für E-Bikes sind verschiedene Modelle erhältlich.