Tagfahrlicht-Obligatorium ab 01.04.2022

Ab 1. April 2022 gilt eine Tagfahrlicht-Pflicht für alle E-Bikes.

Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-Mountain-Bikes und E-Rennvelos.

Als Tagfahrlicht kann die bestehende Beleuchtung eingeschaltet werden; es muss kein spezielles bzw. separates Tagfahrlicht angebracht werden.

Beim Tag-Fahrlicht werden Aufstecklampen akzeptiert. (Können als Diebstahlschutz oder zum nachladen entfernt werden)

Das Tag-Fahrlicht darf nicht blinken oder andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer blenden und sollte auf 100m sichtbar sein. Die Lichtstärke wird nicht vorgeschrieben.

In unserem Online-Shop unter Beleuchtung für E-Bikes sind verschiedene Modelle erhältlich.

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